MG1CS163/164: Audi RS3 8Y und Formentor VZ5 tunebar
Audi RS3 8Y.1 und Cupra Formentor VZ5 Gen1: Leistungssteigerung, abgestimmtes Schubverhalten und individuelle Big-Turbo-Software sind nach Steuergeräteprüfung möglich.

Der 2,5-TFSI-Fünfzylinder ist wieder tunebar.
Für Audi RS3 8Y.1 und Cupra Formentor VZ5 Gen1 können die geschützten Bosch-Motorsteuergeräte jetzt sicher freigeschaltet und individuell abgestimmt werden.
RS3 8Y.1
Pre-Facelift ab 2021 mit 2,5 TFSI und Ottopartikelfilter.
Formentor VZ5 Gen1
Pre-Facelift ab 2020 mit 2,5 TSI VZ5-Fünfzylinder.
MG1CS163 / 164
Die konkrete Zuordnung erfolgt ausschließlich nach Steuergeräte-Identifikation.
Vom gesperrten Steuergerät zur individuellen Abstimmung.
Aktuelle Schutzstände des Bosch MG1CS163 hatten die Bearbeitung der Pre-Facelift-Fahrzeuge stark eingeschränkt. Nach einer sicheren Erstfreischaltung stehen nun wieder Bench- und – abhängig vom Steuergerät – OBD-Arbeitsabläufe zur Verfügung.
Damit sind nicht nur klassische Leistungssteigerungen möglich. Wir können die Software auch auf geänderte Hardware und größere Turbolader abstimmen, sofern Fahrzeugzustand und Komponenten dafür geeignet sind.

Zwei Fahrzeuge. Ein charakterstarker Motor.
RS3 8Y.1
- Baujahr
- ab 2021
- Motor
- 2,5 TFSI OPF
- Generation
- Pre-Facelift
Formentor VZ5 Gen1
- Baujahr
- ab 2020
- Motor
- 2,5 TSI VZ5
- Generation
- Pre-Facelift
Mehr Leistung – passend zum Aufbau.
Leistungssteigerung
Individuelle Abstimmung von Leistung, Drehmoment und Ansprechverhalten auf Serienhardware oder vorhandene Umbauten.
Schubblubbern
Auf Wunsch kann das Schubverhalten angepasst werden – nur im technisch vertretbaren und rechtlich zulässigen Rahmen.
Größerer Turbolader
Maßgeschneiderte Software für geeignete Big-Turbo-Projekte mit abgestimmter Kraftstoff-, Ladedruck- und Schutzstrategie.
Hinweis zu Schubblubbern und Umbauten: Veränderungen an Geräusch-, Abgas- oder Bauteilschutzfunktionen können die Betriebserlaubnis, Emissionskonformität, Bauteilhaltbarkeit und Herstellergarantie beeinflussen. Eine Umsetzung erfolgt nur nach technischer Prüfung und im vereinbarten Einsatzzweck. Nicht genehmigte Funktionen sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt.